Örmser Umweltfonds

Örmser Umweltfonds

Unser Umweltfonds ist eine echte Erfolgsgeschichte: Mit bereits über 300 bewilligten Anträgen setzen wir gemeinsam starke Impulse für den Klima- und Naturschutz in Urmitz.

Auch 2026 fördert die Ortsgemeinde Urmitz die Umsetzung von Maßnahmen. Durch den breit aufgestellten Fördertopf und erweiterte Maßnahmen ermöglichen wir vielen weiteren Mitbürgerinnen und Bürgern, aktiv teilzunehmen und von den Zuschüssen zu profitieren.

 

Nutzen auch Sie die Chance – für Ihr Projekt und unser gemeinsames Klima!

 

Was wird gefördert?

 

Anlage von Dachbegrünungen 20€ / m2- max. 1.500 €

 

Vorteile der Dachbegrünung

  • Verbesserung des Ortsklimas, da sich ein begrüntes Dach nicht so stark aufheizt, wie z.B. eine schwarze Dachabdichtung
  • Neue Lebensräume für Insekten
  • Rückhaltung von Regenwasser
  • Schutz der Dachabdichtung vor direkter Bewitterung

 

Balkonkraftwerke - 100 € / Modul - max. 200 €

 

Vorteile von Balkonkraftwerken

 

  • Balkonkraftwerke können unmittelbar Energiekosten einsparen
  • Regenerative Stromerzeugung ist umweltfreundlich
  • Einfache Installation
  • Plug & Play Systeme insbesondere für Mieter*innen geeignet

 

Private Baumpflanzungen - 50% der Kosten, max. 100 €

 

Vorteile von Baumpflanzungen

 

  • Kühlender Schattenspender
  • Wind- Sicht- und Lärmschutz
  • CO2 Absorption
  • Nahrungsquelle und Lebensraum für Tiere
  • Sauerstoffproduktion

 

Bau von Regenwasserzisternen 

 

Vorteile von Regenwasserzisternen

 

  • Nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser
  • Entlastung der Kanalisation bei Starkregen
  • Regenwasser eignet sich besser für die Gartenbewässerung als Leitungswasser
  • Reduzierung der Kosten zur Gartenbewässerung

 

Entsiegelung von Flächen 30€ / m2- max. 1.500 €

 

Vorteile von entsiegelten Flächen

 

  • Verbesserung des Wasserhaushalts: Durch die Entsiegelung wird die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt. Dies führt zu einer besseren Grundwasserneubildung und kann Überschwemmungen und Hochwasserereignisse durch effektiveres Wassermanagement reduzieren.

 

  • Förderung der Biodiversität: Entsiegelte Flächen bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume unterstützt die Biodiversität, indem sie mehr Artenvielfalt und ökologische Nischen schafft.

 

  • Klimaschutz und -anpassung: Entsiegelte Böden können CO2 binden und tragen so zum Klimaschutz bei. Zudem verbessern begrünte Flächen das Mikroklima in Städten, indem sie zur Abkühlung beitragen und Hitzestaus mindern.

 

Wie erhalte ich die Förderung?

 

Sie können sich die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular hier herunterladen:

 

 

 

 

Visualisierung des Antragsprozesses mit sieben Schritten zur Fördermittelbeantragung.

Dachbegrünung

Moderne Carport-Architektur mit begrüntem Dach und Elektroauto darunter.
  • Förderrichtlinien & Antragsformulare

Balkonkraftwerke

Zwei Personen tragen ein Solarpanel auf einem Balkon.
  • Förderrichtlinien & Antragsformulare

Baumpflanzung

Ein Mensch pflanzt sorgfältig einen jungen Baum in fruchtbare Erde.
  • Förderrichtlinien & Antragsformulare

Regenwasserzisternen

Zwei schwarze Behälter im Erdloch, bereit für die Installation, mit rohem Rohranschluss.
  • Förderrichtlinien & Antragsformulare

Entsiegelung 

Beispiel Entsiegelung
  • Förderrichtlinien & Antragsformulare

 

Zuwendung des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen des Förderprogramms „Klimawandelanpassung durch Begrünung“

 

Im Rahmen des o.g. Förderprogramms hat die Ortsgemeinde Urmitz Baumpflanzungen am „Örmser Ring“ sowie Bepflanzungen des Museumsackers in der Raiffeisenstraße durchgeführt und eine entsprechende Förderung erhalten.

Das Förderprogramm wird vollständig aus Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) finanziert. Mit diesem Förderprogramm fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen.

Logo des kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation in Rheinland-Pfalz.